ABGB

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist seit 01.01.1812 in Kraft. Es regelt grundlegende Rechtsbeziehungen im Zivilrecht, unter anderem in Bereichen wie Personenrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Das ABGB umfasst wichtige rechtliche Grundsätze und Normen, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger in Österreich beeinflussen und ihre Rechte und Pflichten in verschiedenen rechtlichen Situationen festlegen. Bezüglich der Einteilung folgt das ABGB dem Institutionensystem:

  1. „von dem Personenrechte“ (Regelung von Personen- und Familienrecht),
  2. „von dem Sachenrechte“ (Sachenrecht, Erbrecht und Schuldrecht)
  3. „von den gemeinschaftlichen Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte“
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RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

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