Abfertigung

Bei der Abfertigung handelt es sich um ein Entgelt aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt die “Abfertigung alt” und die “Abfertigung neu“. Bei der Abfertigung alt muss der Arbeitgeber selbst die Mittel für die Abfertigungszahlung ansparen. Die “Betriebliche Mitarbeitervorsorge” (Abfertigung neu) zeichnet sich dadurch aus, dass laufend in betriebliche Vorsorgekassen eingezahlt wird; somit ist die Zahlung nicht vom wirtschaftlichen Schicksal des Arbeitgebers abhängig. Für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 01.01.2003 abgeschlossen werden, gilt die Abfertigung neu.