Zession

Die Zession bewirkt einen Wechsel des Gläubigers. Es wird eine Forderung durch den Gläubiger auf einen neuen Gläubiger übertragen. Der Schuldner schuldet die Leistung (zB Zahlung eines Kaufpreises) also dann nicht mehr dem Altgläubiger, sondern dem Neugläubiger. Da dadurch die Rechtsposition des Schuldners nicht verschlechtert wird, ist keine Zustimmung zur Forderungsabtretung erforderlich. Die Zession ist in § 1392 ABGB geregelt.

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht