Vertragsrecht

Im österreichischen Recht bezieht sich das Vertragsrecht auf den Teil des Zivilrechts, der die Regeln für die Bildung, Auslegung und Durchsetzung von Verträgen umfasst. Verträge sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Parteien, die rechtlich bindende Verpflichtungen schaffen. Das Vertragsrecht regelt, wie Verträge geschlossen, erfüllt und gegebenenfalls aufgelöst werden. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Verträge gültig sind, wie sie interpretiert werden sollten und welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen, wenn eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.

Im österreichischen Rechtssystem ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) die primäre Rechtsquelle für das Vertragsrecht.

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RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

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