Letztwillige Verfügung

Eine letztwillige Verfügung ist eine formgebundene Erklärung, in der eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Sie dient dazu, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, und tritt in verschiedenen Formen auf, wie zum Beispiel als Testament oder Vermächtnis. Da ein Erklärungsempfänger fehlt, handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, welches aufgrund von Willensmängeln angefochten werden kann.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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