Immobilienertragsteuer

Hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Einkommensteuer, welche beim Verkauf von Grundstücken anfällt.

In diesem Zusammenhang versteht man unter Grundstück:

  • Grund und Boden,
  • Gebäude,
  • grundstücksgleiche Rechte wie beispielsweise ein Baurecht.

Für die Höhe des Steuersatzes muss zwischen Alt- und Neugrundstück unterschieden werden. Bei Neugrundstücken unterliegt der Veräußerungserlös einer ImmoESt von 30%. Im Falle von Altgrundstücken beträgt der Steuersatz 4,2% auf den Veräußerungserlös. Die Anschaffungskosten werden pauschal mit 86% angesetzt.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgrundungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

zur Kanzleipage