Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorformulierte Vertragsbestandteile, die von einer der Parteien eines Vertrages aufgrund einer stärkeren Verhandlungsposition vorgegeben werden (zB Versicherungen, Banken usw). Der andere Vertragspartner muss aber trotzdem zustimmen, damit diese Vertragsbestandteil werden. Hierfür ist es auf jeden Fall erforderlich, dass vor Vertragsabschluss die Möglichkeit besteht, vom Inhalt der Bedingungen Kenntnis zu nehmen.

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RA Wolfgang Stenzel LL.M.

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